Kurz informiert: “Ich habe meine Hörgeräte schon seit vielen Jahren. Brauche ich neue?”

Regelmäßige Termine bei Ihrem Hörgeräteakustiker sind nötig, um das Hörvermögen zu überprüfen und einer möglichen Verschlechterung schnellstmöglich und effektiv entgegenzuwirken. Manchmal reichen eine neue Einstellung am Gerät oder neue Otoplastiken, um das Hörerlebnis wieder zu verbessern. Doch manchmal sind aus verschiedenen Gründen neue Hörgeräte die bessere Lösung.

Wussten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei einer vorliegenden Schwerhörigkeit (und Verordnung vom HNO-Arzt) im Normalfall nach sechs Jahren die Zuzahlung zu neuen digitalen Hörgeräten leisten? Der Übernahmebetrag durch die Krankenkassen liegt dabei pro Hörgerät bei ca. 700 Euro. Je nach Krankenkasse kann dieser Betrag höher oder auch niedriger sein.

Private Krankenversicherungen handhaben die Kostenübernahme bei Hörgeräten unterschiedlich. Die Konditionen sind aus dem jeweils geltenden Vertrag zu ersehen. 

Abhängig von der gewählten Technikklasse der neuen Hörgeräte müssen Sie entweder nur noch die gesetzliche Zuzahlung von 10,- Euro pro Hörgerät leisten (für die erste Preiskategorie) oder den Differenzbetrag (je nach aufsteigender Preiskategorie) zuzahlen.

Profitieren Sie von einem neuen Hörsystem, Ihre Hörgesundheit wird es Ihnen danken! Unsere Hörgeräteakustiker beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und erinnern Sie, sobald eine Versorgung mit neuen Hörgeräten möglich ist.

Sie haben weitere Fragen? Unsere Hörgeräteakustiker in unseren über 85 Filialen in Süddeutschland helfen Ihnen gerne und unverbindlich weiter.

Autor: Redaktion Hörwelt

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